Interview mit Fabian Gramling (MdL BW) zum Thema „Einwanderungsgesetz“

Nachdem am gestrigen Abend in der Fernsehsendung „Maischberger“ in der ARD das Thema „Einwanderungsgesetz“ wieder medial aufgegriffen wurde, war Herr Fabian Gramling (MdL) so freundlich, mir einige Fragen zu beantworten. Vielen Dank dafür!

Zur Person:

Fabian Gramling

Fabian Gramling

Fabian Gramling (* 5. April 1987 in Stuttgart) ist ein deutscher Politiker (CDU) und seit 2016 Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg. An der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart studierte Gramling von 2009 bis 2012 Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Accounting und Controlling. Nebenberuflich studierte Gramling von 2012 bis 2015 an der Hochschule Pforzheim den Masterstudiengang Master of Arts mit Schwerpunkt Steuerlehre, Bilanzierung und Wirtschaftsrecht.

Er ist Arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und vertritt die Fraktion in den Ausschüssen Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau sowie Europa und Internationales.

Seit 2013 ist Gramling Mitglied des Kreisvorstands der CDU im Landkreis Ludwigsburg. Zudem gehört er seit 2011 dem Landesvorstand der Jungen Union Baden-Württemberg an. Seit 2015 ist er stellvertretender Landesvorsitzender. Von 2011 bis 2012 war er Kreisvorsitzender der Jungen Union im Kreis Ludwigsburg.

Quelle: Wikipedia

 

Zum Interview:

  1. Bitte beschreiben Sie kurz Ihre Pläne zu einem „Einwanderungsgesetz“ in Deutschland.

Ich denke an ein bedarfsorientiertes Einwanderungsgesetz für qualifizierte Fachkräfte. Dabei soll ein Punktesystem darüber entscheiden, ob ein Arbeitnehmer nach Deutschland kommen darf. Die Punkte werden nach bestimmten Kriterien vergeben: Alter, Sprachkenntnisse, Qualifikation, Anpassungsfähigkeit. Außerdem können zusätzliche Punkte vergeben werden, wenn der Beruf auf der Mangelliste der Berufe in Deutschland steht und/oder ein konkretes Jobangebot aus Deutschland vorliegt. Zur effizienten Abwicklung brauchen wir eine zentrale Anlaufstelle für Arbeitsmigranten und deutsche Unternehmen. Denkbar wäre ein Ausbau der  Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Das Punktesystem soll regelmäßig evaluiert werden. Dazu muss eine Expertenkommission aus Politik, Wirtschaft, Verbänden, Gewerkschaften und Vertretern der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet werden.

  1. Worin werden die Hauptunterschiede zur aktuellen Rechtslage (Visavergabe, Aufenthalts- / Arbeitserlaubnis) liegen? Welche positiven Effekte erhoffen Sie sich?

Bisher gelten für Zuwanderer die nach Deutschland kommen, sehr unterschiedliche Regeln. Gesteuerte Zuwanderung findet dabei nur in sehr geringem Ausmaß statt. Bürger aus Drittstaaten müssen sich aktuell um eine sogenannte „Blue Card“ bewerben. Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium und ein Mindestgehalt zwischen 39.624 Euro und 50.800 Euro brutto im Jahr. Fachkräfte ohne Studium dürfen nur ins Land, wenn ihr Beruf auf der Liste der Mangelberufe steht. Wenn man die bestehenden Regelungen in einem Einwanderungsgesetz zusammenfasst, mit einem Punktesystem untermalt und eine zentrale Anlaufstelle bildet, schafft man mehr Effizienz und Transparenz. Das Punktesystem kann weit einfacher als komplexe Gesetzeswerke auf veränderte Gegebenheiten angepasst werden. Die zentrale Anlaufstelle ist wichtig, da die Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden aktuell oft nicht rund läuft (z.B. beim Familiennachzug). Was wir brauchen sind klare Regeln und schnelle Wege.

  1. Welche Branchen bzw. Berufsgruppen werden Ihrer Meinung besonders von einer Neuregelung profitieren und warum?

Von einer Neuregelung würden vor allem kleine- und mittlere Unternehmen (KMU) in Industrie und Handwerk profitieren. Diese Unternehmen haben im Werben um die qualifizierten Fachkräfte der Zukunft diverse Wettbewerbsnachteile gegenüber den „big players“ der Branche. Zum einen haben diese Unternehmen naturgemäß eine geringere Strahlkraft als die großen Unternehmen wie Daimler oder Bosch. Zum anderen sind die Ressourcen nicht vorhanden, um sich im Ausland nach geeigneten Fachkräften umzusehen. Durch die Neuregelung wird sich das Angebot an geeigneten ausländischen Fachkräften erhöhen und der Zugang für KMU erleichtert.

  1. Genügt nicht, gerade im Bereich der nicht-akademischen Fachkräfte, die Freizügigkeit in der EU? An welche Drittstaaten denken Sie bei Ihren Überlegungen im Speziellen und wie gedenken Sie die fachlichen Qualifikationen der Bewerber (m/w) mit den Anforderungen des Marktes abzugleichen? In den meisten Drittländern gibt es ja keine der dualen Ausbildung vergleichbare Qualifikation.

Die Freizügigkeit in der EU gibt es seit über 10 Jahren. Dennoch klagen immer mehr Unternehmen über den Fachkräftemangel. Die demografische Entwicklung führt zu einem Rückgang des Pools an qualifizierten Arbeits- bzw. Fachkräften. Seit vergangenem Jahr reichen die Nettozuwanderungen, die Zugänge aus der stillen Reserve und der ausgebildete Nachwuchs nicht mehr aus, die altersbedingten Abgänge auszugleichen. Zusätzlich dazu wird die Belegschaft der Unternehmen zunehmend altern. Mit den bestehenden Regelungen werden wir diese Entwicklung nicht bremsen können.

Die Vergleichbarkeit der Abschlüsse ist ein wichtiger Faktor, aber nicht unüberwindbar. Man muss das Rad nicht neu erfinden, sondern man kann etwas von anderen Ländern lernen. In Kanada ist nicht der Abschluss, sondern letztendlich die damit verbundene Ausbildungsdauer für die Punktvergabe entscheidend. Eine andere Idee wäre die Schaffung einer Datenbank, die Präzedenzfälle von Bewerbern aus aller Welt abspeichert.

  1. Sie sind erst seit kurzem Mitglied des Landtages BW. Noch dazu wäre ein Einwanderungsgesetz Sache des Bundes. Wie wollen Sie Ihr Ziel erreichen?

Tatsächlich ist mein Handlungsspielraum bei diesem Thema stark eingeschränkt. Ein Einwanderungsgesetz ist Sache des Bundes. Daher gilt es die parteipolitische Diskussion anzutreiben. Ich werde in den kommenden Wochen und Monate einige Gespräche mit Kollegen aus dem Deutschen Bundestag suchen und bin überzeugt davon, weitere Mitstreiter zu gewinnen.

  1. Warum ist, Ihrer Meinung nach, solch ein Gesetz bisher noch nicht zustande gekommen?

Meiner Meinung nach hat die Politik die Härte des demografischen Wandels in der Vergangenheit unterschätzt. Die Hilferufe aus der Wirtschaft sind jedoch kaum mehr zu überhören. Zudem gibt es immer noch generelle Vorbehalte gegen Einwanderung. Die Zahlen sprechen jedoch eine eindeutige Sprache: Wenn die Wirtschaftskraft des Landes nicht abnehmen soll, brauchen wir eine gesteuerte Zuwanderungspolitik.

  1. Abseits eines Einwanderungsgesetzes: welche weiteren Schritte erachten Sie als sinnvoll, um den Fachkräftemangel langfristig abzumildern?

Allein mit dem Einwanderungsgesetz werden wir den Fachkräftemangel langfristig nicht abmildern. Meines Erachtens sind folgende Schritte ebenso sinnvoll und wichtig:

  • Die duale Ausbildung muss wieder gestärkt werden. An diesem Schritt müssen sich Politik und Wirtschaft gleichermaßen beteiligen. Es muss wieder mehr Bewusstsein für die vielfältigen Karrierechancen geschaffen werden, die Vorteile von Ausbildungsberufen müssen in den Vordergrund gerückt werden und es müssen frühzeitig Verbindungen zwischen Schulen und freier Wirtschaft geknüpft werden.
  • Der Meisterbrief und die Weiterbildung zum Techniker müssen gefördert werden. Anfallende Gebühren könnten nach bestandener Prüfung ganz oder teilweise erstattet werden.
  • Die Digitalisierung wird den Arbeitsmarkt und die Arbeitsplätze in nahezu jeder Branche radikal verändern. Das birgt neue Chancen. Durch Weiterbildungsmaßnahmen kann die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer länger möglich gemacht werden.
  • Infrastrukturpolitik ist Wirtschaftspolitik. Es muss ausreichend Wohnraum und ausreichend Gewerbeflächen zur Verfügung stehen. Außerdem braucht es eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur und ein flächendeckenden Glasfasernetz.

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